Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Mehr lesenTipps
Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung
Bis zum Ende des Jahres weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld und vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber
Mehr lesenInformationen zur Kurzarbeit
Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auf 725.000 angestiegen
Bis zum 13.04.2020 haben rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.
Mehr lesenBerlin: Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus angeordnet. Diese Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch nach den §§ 56 ff. IfSG.
Mehr lesenEinsichtsrecht von Patienten in die Behandlungsakten
Patienten wünschen hin und wieder Einsicht in ihre ärztlichen Behandlungsunterlagen. Z.B. dann, wenn ein anderer Arzt wissen muss, welche genauen Diagnosen ein Kollege gestellt hat und welche Therapien bereits durchgeführt worden sind. Manchmal will ein Patient auch wissen, ob die Behandlung eines Arztes fehlerhaft war. Um das beurteilen zu können, ist es wichtig zu wissen, was der Arzt genau getan hat. Mehr lesen
Interview mit Rechtsanwältin Hassel im MedRisk report
Mindy Nunez Duffourc, J.D., hat mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Jana Hassel für den MedRisk report ein Interview zum Thema Behandlungsfehler und der Situation in Deutschland geführt. Sie können es unter folgender Adresse nachlesen (auf Englisch):
Interview with Berlin Medical Malpractice Attorney, Jana Hassel
Start der Kolumne „Risiko Arztbesuch“ auf www.focus.de
Pünktlich zum Patientenrechtetag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit startet die Kolumne „Risiko Arztbesuch“. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Jana Hassel weist hier als Expertin auf Probleme hin, sensibilisiert Patienten und gibt Tipps, wie Behandlungsfehler unwahrscheinlicher gemacht werden können. Mehr lesen
Arbeitsrecht: Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung
Nach einer Kündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsvertrages besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Abfindungsanspruch – auch dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer über mehr als 20 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war.
Wird also eine Kündigung berechtigter Weise durch den Arbeitgeber (zB nach Sozialauswahl betriebsbedingt) oder den Arbeitnehmer wirksam ausgesprochen, so erhält der Arbeitnehmer keine Abfindung.
Deshalb muss eine Abfindung einvernehmlich vereinbart werden. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens erfolgen. Gerichtlich anerkannt ist eine Abfindungshöhe von 0,5 Brutto-Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Im Einzelfall ist jedoch das Interesse des Arbeitgebers deutlich Größer, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Dadurch können unter Umständen auch höhere Abfindungszahlungen erzielt werden.
Arbeitsrecht: 3-Wochen-Frist bei Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, so bleibt Ihnen dafür nur eine kurze Frist von drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht haben. Sie können dies als Arbeitnehmer grundsätzlich auch selbst tun. Gern steht Ihnen unsere Kanzlei dabei zur Seite. Mehr lesen