Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Berlin – Karlshorst und Mitte.
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsvereinbarungen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Zahlungsklagen
- Zeugnisprüfung und -erstellung
- Beratung und Vertretung von Führungskräften und Unternehmen
Erbrecht
- Beratung und Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Anfechtung von Testamenten
- Pflichtteilsstreitigkeiten
Wie können wir Ihnen helfen?
In unserer Kanzlei in Berlin stehen wir Ihnen in Karlshorst und Mitte mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns – wir beraten und vertreten Sie in deutscher und englischer Sprache persönlich, engagiert und effektiv.
Anwälte
Jana Hassel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Volker Hassel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Kann Herrn RA Hassel nur sehr empfehlen. RA Hassel konnte mich in meiner Angelegenheit schnell und kompetent beraten, was schließlich auch zum gewünschten Erfolg führte. RA Hassel war zu jederzeit erreichbar, sehr gut vorbereitet und wusste immer einen Rat. Nochmals meinen herzlichen Dank!“
“Sehr gute Aufklärung. Vor- und Nachteile erklärt. Gutes Verhandlungsgeschick. Alles in Allem, kam das heraus war ich mir vorgestellt hatte.“
“Auch wenn Frau Rechtsanwältin Hassel das Mandat nicht annehmen konnte, hat sie mir viel Mut gemacht und darüber hinaus viele Tipps für das Klageverfahren gegeben, ohne das hierfür Kosten in Rechnung gestellt wurden.
Fazit: Eine sehr gute Anwältin, sehr menschlich“
“Mal wieder hat mich Herr Hassel gut vertreten . Er arbeitet sehr schnell, Sorgfältig und reibungslos.
Ich kann ihn als Anwalt für Arbeitsrecht nur empfehlen!“
“Herr Hassel ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er hat immer ein offenes Ohr und viel Geduld. Ich kann ihn weiterempfehlen.“
“Herr Hassel hat mich am 11.01.2019 vor dem Berliner Arbeitsgericht vertreten. Die Kommunikation sowie die fachliche Beratung waren äußerst positiv. Ich kann Herrn Hassel nur weiterempfehlen.“
News
Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart....
Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende...
Bestattungskosten auch für unbekannten Halbbruder zu tragen
Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht...