– Sittenwidrigkeit einer kurz nach Einrichtung einer Berufsbetreuung erfolgten Einsetzung dieses Betreuers als Erben –
Mehr lesenTestament
Pfälzisches Oberlandesgericht stärkt die Rechte von Betreuten
Der 3. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. „Behindertentestaments“ gemacht haben, nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen sind.
Mehr lesenEntziehung des Pflichtteils – Teilhabe am Erbe unzumutbar
Wer gesetzlicher Erbe ist – also zum Beispiel die Kinder des Erblassers -, aber vom Erblasser enterbt wird, kann grundsätzlich immer noch den sogenannten Pflichtteil beanspruchen. Der Pflichtteil ist halb so groß wie der gesetzliche Erbteil. Wenn der Erblasser also nur ein Kind hinterlässt, das nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe wäre, kann es im Falle der Enterbung immer noch die Hälfte des Erbes beanspruchen.
Mehr lesenOberlandesgericht Köln: Ohne Unterschrift geht’s nicht – Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift
Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 22.07.2020 entschieden.
Mehr lesenWenn Vorerben und Nacherben sich einigen…
Wer das Vermögen nach dem eigenen Tod bekommen soll, kann man durch Testament oder Erbvertrag regeln. Dabei kann man auch mehrere Erben in der Weise bestimmen, dass zunächst der eine erben soll, und beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie dem Tod oder der Wiederheirat des ersten Erben, das Erbe an einen anderen weitergereicht wird. Der erste Erbe ist der sogenannte Vorerbe; der spätere Erbe heißt Nacherbe. Um das deutlich zu machen, trägt das Nachlassgericht in den Erbschein des Vorerben einen sogenannten Nacherbenvermerk ein.
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