Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass der Adoptivsohn hier zwei gesetzliche Erbteile erhalte.
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Einsichtsrecht von Patienten in die Behandlungsakten
Patienten wünschen hin und wieder Einsicht in ihre ärztlichen Behandlungsunterlagen. Z.B. dann, wenn ein anderer Arzt wissen muss, welche genauen Diagnosen ein Kollege gestellt hat und welche Therapien bereits durchgeführt worden sind. Manchmal will ein Patient auch wissen, ob die Behandlung eines Arztes fehlerhaft war. Um das beurteilen zu können, ist es wichtig zu wissen, was der Arzt genau getan hat. Mehr lesen