Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
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Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden
Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Arbeitgeberin zahlt dann Entgeltfortzahlung und nicht etwa Urlaubsentgelt. Was ist aber, wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaub – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss? In diesem Fall gewährt die Arbeitgeberin dennoch den – beantragten und genehmigten – Urlaub des Arbeitnehmers. Die Quarantänetage werden also auf den Urlaub angerechnet. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster am 3. August 2021 entschieden (3 Ca 362 b/21).
Mehr lesenArbG Bonn: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn vom 07.07.2021 besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus.
Mehr lesenCorona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
Die Corona-Pandemie allein führt nicht zur Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen. Der Schuldner muss vielmehr konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm trotz Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen die Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses unzumutbar ist. Der bloße Verweis auf eine „eigene stark erhöhte Gefährdungslage“ genügt insoweit nicht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute verkündetem Beschluss.
Mehr lesenInformationen zur Kurzarbeit
Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auf 725.000 angestiegen
Bis zum 13.04.2020 haben rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.
Mehr lesenBerlin: Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus angeordnet. Diese Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch nach den §§ 56 ff. IfSG.
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