Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Der ursprüngliche Kläger hatte nach seinem Zuzug in den Bezirk Pankow von Berlin die Umbettung der Urne seines 2019 im Alter von...